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Hausordnung

Diese Hausordnung hat den Zweck, zusätzlich zur Schulordnung für Gymnasien (GSO) die besonderen

Gegebenheiten unserer Schule zu berücksichtigen. Sie gibt ergänzende Anweisungen, kann aber

keinesfalls alle möglichen Situationen erfassen.

1. Zu Unterrichtsbeginn um 7.50 Uhr müssen alle Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsräumen

sein. Mit Beendigung des Klassenunterrichts (zu ersehen aus dem im Klassenzimmer

aushängenden Stundenplan) wird von den Schülerinnen und Schülern aufgestuhlt. Ordnung und

Sauberkeit in den Klassenzimmern sowie im gesamten Schulbereich, besonders in den Toiletten,

sollten selbstverständlich sein.

2. Pausen dienen der Erholung nach je zwei Unterrichtsstunden bzw. zwischen dem Vor- und

Nachmittagsunterricht. Bei gutem Wetter sollen sich daher alle Schülerinnen und Schüler im

Pausenhof aufhalten, da der Aufenthalt in frischer Luft mit die beste Erholung bei geistiger Arbeit

ist.

Pausenhof ist der gepflasterte Teil des Hofs sowie das südlich angrenzende Gelände. Auf Grund

der Verletzungsgefahr ist das Mitbringen von Glasflaschen auf die Sportanlagen untersagt. Bei

schlechtem Wetter halten sich die Schülerinnen und Schüler während der Pausen im überdachten

Hofbereich oder in der Eingangsshalle bzw. der Aula auf. Während der Pausen ist der Aufenthalt

in Gängen oder auf den Treppen sowie im Fahrradkeller nicht zulässig. Schülerinnen und Schüler

der Jahrgangsstufen 12 und 13 können sich in den Pausen auch in den Oberstufenräumen

aufhalten. (Im SJ 24/25 darf die Jahrgangsstufe 11 eines der Zimmer nutzen.)

3. 4. 5. 6. 7. Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 können in der Mittagspause das Schulgelände auf eigenes Risiko verlassen. Für die Schülerinnen und Schüler der offenen Ganztagesschule sowie der

5. und 6. Klassen gilt das nicht. In den beiden Vormittagspausen ist das Verlassen des

Schulgeländes nur den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 12 und 13 gestattet.

Im Unterricht ist die Nutzung von Smartphones grundsätzlich nur mit Genehmigung der Lehrkraft

erlaubt. Smartphones müssen auf dem Schulgelände auf lautlos gestellt sein. Vor Unterrichts-

beginn und während der Pausen am Vormittag dürfen Smartphones nicht benutzt werden.

Ausnahme: Schülerinnen und Schüler ab der Jgst. 11 in den Oberstufenräumen und für alle

Schülerinnen und Schüler mit Genehmigung einer Lehrkraft. In der Mittagspause und den

Freistunden am Nachmittag ist die Nutzung für alle Schülerinnen und Schüler erlaubt. Der Neubau

ist grundsätzlich „smartphonefreie“ Zone – auch nachmittags!

Schülerinnen und Schüler, die Tablets verwenden, dürfen diese zu schulischen Zwecken in der

Bibliothek, im überdachten Teil des Pausenhofs und in der Aula im Bereich der Stufen benutzen.

Für Fahrschülerinnen und -schüler sind bis zur Abfahrt der Verkehrsmittel folgende Aufenthalts-

möglichkeiten gegeben: Aula oder Eingangshalle sowie der Hofbereich. Ein Aufenthalt in den

Gängen und Treppenhäusern ist nicht gestattet.

Das Mitführen von jeglicher Menge Cannabis in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen

(inklusive Schülerfahrten) ist untersagt.

Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Inline-Skatern, Mopeds, Motorrädern, etc. ist

verboten. Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen in der Fahrradhalle nur Fahrräder abgestellt

werden, keine Motorfahrzeuge.

Motorfahrzeuge sind auf öffentlichen Parkplätzen, Fahrräder auf den dafür vorgesehenen

Bereichen im Keller und vor der Sporthalle abzustellen. Wegen der hohen Unfallgefahr sollen die

Fahrräder den Kellerabgang hinab geschoben werden. Das Schulgelände umfasst das eingezäunte

Gelände, den Schulparkplatz und den Platz vor dem Haupteingang (einschl. Omnibushaltestelle)

bis zur Straße.

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Schwabach, 01.12.2024

StD Jürgen Paulus

Stellvertretender Schulleiter

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