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Hausordnung

Diese Hausordnung hat den Zweck, zusätzlich zur Schulordnung für Gymnasien (GSO) die besonderen Gegebenheiten unserer Schule zu berücksichtigen. Sie gibt ergänzende Anweisungen, kann aber keinesfalls alle möglichen Situationen erfassen.

  1. Zu Unterrichtsbeginn um 7.50 Uhr müssen alle Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsräumen sein. Mit Beendigung des Klassenunterrichts (zu ersehen aus dem im Klassenzimmer aushängenden Stundenplan) wird von den Schülerinnen und Schülern aufgestuhlt. Ordnung und Sauberkeit in den Klassenzimmern sowie im gesamten Schulbereich, besonders in den Toiletten, sollten selbstverständlich sein.

  2. Pausen dienen der Erholung nach je zwei Unterrichtsstunden bzw. zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht. Bei gutem Wetter sollen sich daher alle Schülerinnen und Schüler im Pausenhof aufhalten, da der Aufenthalt in frischer Luft mit die beste Erholung bei geistiger Arbeit ist. Pausenhof ist der gepflasterte Teil des Hofs sowie das südlich angrenzende Gelände. Auf Grund der Verletzungsgefahr ist das Mitbringen von Glasflaschen auf die Sportanlagen untersagt. Bei schlechtem Wetter halten sich die Schülerinnen und Schüler während der Pausen im überdachten Hofbereich oder in der Eingangsshalle bzw. der Aula auf. Während der Pausen ist der Aufenthalt in Gängen oder auf den Treppen sowie im Fahrradkeller nicht zulässig. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13 können sich in den Pausen auch in den Oberstufenräumen aufhalten. (Im SJ 23/24 darf die Jahrgangsstufe 11 eines der Zimmer nutzen.)

  3. Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 können in der Mittagspause das Schulgelände auf eigenes Risiko verlassen. Für die Schülerinnen und Schüler der offenen Ganztagesschule sowie der 5. und 6. Klassen gilt das nicht. In den beiden Vormittagspausen ist das Verlassen des Schulgeländes nur den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 12 und 13 gestattet.

  4. Im Unterricht ist die Nutzung von Smartphones grundsätzlich nur mit Genehmigung der Lehrkraft erlaubt. Smartphones müssen auf dem Schulgelände auf lautlos gestellt sein. Vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen am Vormittag dürfen Smartphones nicht benutzt werden. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler ab der Jgst. 11 in den Oberstufenräumen und für alle Schülerinnen und Schüler mit Genehmigung einer Lehrkraft. In der Mittagspause und den Freistunden am Nachmittag ist die Nutzung für alle Schülerinnen und Schüler erlaubt. Der Neubau ist grundsätzlich smartphonefreie Zone -auch nachmittags!

  5. Schülerinnen und Schüler, die Tablets verwenden, dürfen diese zu schulischen Zwecken vor dem Unterricht und in den beiden Pausen vormittags in der Bibliothek, im überdachten Teil des Pausenhofs und in der Aula im Bereich der Stufen benutzen.

  6. Für Fahrschülerinnen und -schüler sind bis zur Abfahrt der Verkehrsmittel folgende Aufenthaltsmöglichkeiten gegeben: Aula oder Eingangshalle sowie der Hofbereich. Ein Aufenthalt in den Gängen und Treppenhäusern ist nicht gestattet.

  7. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Inline-Skatern, Mopeds, Motorrädern, etc. ist verboten. Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen in der Fahrradhalle nur Fahrräder abgestellt werden, keine Motorfahrzeuge.
    Motorfahrzeuge sind auf öffentlichen Parkplätzen, Fahrräder auf den dafür vorgesehenen Bereichen im Keller und vor der Sporthalle abzustellen. Wegen der hohen Unfallgefahr sollen die Fahrräder den Kellerabgang hinab geschoben werden. Das Schulgelände umfasst das eingezäunte Gelände, den Schulparkplatz und den Platz vor dem Haupteingang (einschl. Omnibushaltestelle) bis zur Straße.

 

Schwabach, 21.11.2023

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gez. A. Hilbert, OStDin

Schulleiterin

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