top of page

Hausordnung

Diese Hausordnung hat den Zweck, zusätzlich zur Schulordnung für Gymnasien (GSO) die besonderen Gegebenheiten unserer Schule zu berücksichtigen. Sie gibt ergänzende Anweisungen, kann aber keinesfalls alle möglichen Situationen erfassen.


1.

Alle Schülerinnen und Schüler, die vor 7.45 Uhr in der Schule eintreffen, warten in der Eingangs- bzw. Pausenhalle (Altbau) auf das erste Glockenzeichen (gilt auch für die Klassen im Neubau). Der Neubau wird um 7.45 Uhr geöffnet. Zu Unterrichtsbeginn um 7.50 Uhr müssen alle Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsräumen sein. Mit Beendigung des Klassenunterrichts (zu ersehen aus dem im Klasszimmer aushängenden Stundenplan) wird von den Schülerinnen und Schülern aufgestuhlt. Ordnung und Sauberkeit in den Klasszimmern sowie im gesamten Schulbereich, besonders in den Toiletten, sollten selbstverständlich sein.


2.

Pausen dienen der Erholung nach je zwei Unterrichtsstunden bzw. zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht. Bei gutem Wetter sollten sich daher alle Schülerinnen und Schüler im Pausenhof aufhalten, da der Aufenthalt in frischer Luft mit die beste Erholung bei geistiger Arbeit ist. Pausenhof ist der gepflasterte Teil des Hofs sowie das südlich angrenzende Gelände. Auf Grund der Verletzungsgefahr ist das Mitbringen von Glasflaschen auf die Sportanlagen untersagt. Während der Pausen ist der Aufenthalt in Gängen oder auf den Treppen nicht zulässig. Notwendige Erledigungen in der Verwaltung, Besprechungen mit Lehrern etc. sind davon ausgenommen. Angehörige der Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 und 12) können sich in den Pausen in den Oberstufenräumen oder auch in der Bibliothek aufhalten. Lediglich zur Bücherausleihe ist auch der Unter- und Mittelstufe dort der Aufenthalt gestattet. Bei schlechtem Wetter halten sich die Schüler während der Pausen im überdachten Hofbereich oder in der Eingangsshalle bzw. der Aula auf.


3.

Während der Unterrichtsstunden muss in den Gängen Ruhe herrschen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 – 12 können in der Mittagspause das Schulgelände auf eigenes Risiko verlassen. Für die Schüler der offenen Ganztagesschule sowie der 5. und 6. Klassen gilt das nicht. In den beiden Vormittagspausen ist das Verlassen des Schulgeländes nur den Oberstufenschülern gestattet.


4.

Für Fahrschüler sind bis zur Abfahrt der Verkehrsmittel folgende Aufenthaltsmöglichkeiten gegeben: Aula oder Eingangshalle sowie bei gutem Wetter der Hofbereich. Ein Aufenthalt in den Gängen und Treppenhäusern ist nicht statthaft.


5.

Das Befahren der Schulgeländes mit Fahrrädern, Inline-Skatern, Mopeds, Motorrädern, etc. ist verboten. Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen in der Fahrradhalle nur Fahrräder abgestellt werden, keine Motorfahrzeuge! Motorfahrzeuge sind auf öffentl. Parkplätzen, Fahrräder auf den dafür vorgesehenen Bereichen im Keller und vor der Sporthalle abzustellen. Wegen der hohen Unfallgefahr sollen die Fahrräder den Kellerabgang hinab geschoben werden. Das Schulgelände umfasst das eingezäunte Gelände, den Schulparkplatz und den Platz vor dem Haupteingang (einschl. Omnibushaltestelle) bis zur Straße.


Schwabach, 08.09.2020


gez. Dr. Kifmann, OStD
Schulleiter

bottom of page