
Hausordnung
Diese Hausordnung hat den Zweck, zusätzlich zur Schulordnung für Gymnasien (GSO) die besonderen
Gegebenheiten unserer Schule zu berücksichtigen. Sie gibt ergänzende Anweisungen, kann aber
keinesfalls alle möglichen Situationen erfassen.
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1. Zu Unterrichtsbeginn um 7.50 Uhr müssen alle Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsräumen
sein. Mit Beendigung des Klassenunterrichts (zu ersehen aus dem im Klassenzimmer
aushängenden Stundenplan) wird von den Schülerinnen und Schülern aufgestuhlt. Ordnung und
Sauberkeit in den Klassenzimmern sowie im gesamten Schulbereich, besonders in den Toiletten,
sollten selbstverständlich sein.
2. Pausen dienen der Erholung nach je zwei Unterrichtsstunden bzw. zwischen dem Vor- und
Nachmittagsunterricht. Bei gutem Wetter sollen sich daher alle Schülerinnen und Schüler im
Pausenhof aufhalten, da der Aufenthalt in frischer Luft mit die beste Erholung bei geistiger Arbeit
ist. Pausenhof ist der gepflasterte Teil des Hofs sowie das südlich angrenzende Gelände. Auf Grund
der Verletzungsgefahr ist das Mitbringen von Glasflaschen auf die Sportanlagen untersagt. Bei
schlechtem Wetter halten sich die Schülerinnen und Schüler während der Pausen im überdachten
Hofbereich oder in der Eingangsshalle bzw. der Aula auf. Während der Pausen ist der Aufenthalt
in Gängen oder auf den Treppen sowie im Fahrradkeller nicht zulässig. Schülerinnen und Schüler
der Jahrgangsstufen 12 und 13 können sich in den Pausen auch in den Oberstufenräumen
aufhalten.
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3. Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 können in der Mittagspause das Schulgelände auf
eigenes Risiko verlassen. Für die Schülerinnen und Schüler der offenen Ganztagesschule sowie der
5. und 6. Klassen gilt das nicht. In den beiden Vormittagspausen ist das Verlassen des Schulge-
ländes nur den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 12 und 13 gestattet.
4. Smartphones und Smartwatches müssen auf dem Schulgelände entweder ausgeschaltet sein oder
sich im Flugmodus auf lautlos gestellt befinden. Die Nutzung ist grundsätzlich untersagt, bis auf
die Anzeige der Uhrzeit bei Smartwatches. Lehrkräfte können Ausnahmen von dieser Regelung
genehmigen.
Schülerinnen und Schüler der Q12 und der Q13 dürfen im jeweiligen Oberstufenraum Smart-
phones nutzen.
Schülerinnen und Schüler, die Tablets verwenden, dürfen diese zu schulischen Zwecken in der
Bibliothek, im überdachten Teil des Pausenhofs und in der Aula im Bereich der Stufen benutzen.
5. Für Fahrschülerinnen und -schüler sind bis zur Abfahrt der Verkehrsmittel folgende Aufenthalts-
möglichkeiten gegeben: Bibliothek, Aula oder Eingangshalle sowie der Hofbereich. Ein Aufenthalt
in den Gängen und Treppenhäusern ist nicht gestattet.
6. Das Mitführen von jeglicher Menge Cannabis in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen
(inklusive Schülerfahrten) ist untersagt.
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7. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Inline-Skatern, Mopeds, Motorrädern, etc. ist
verboten. Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen im Fahrradkeller nur Fahrräder abgestellt
werden, keine Motorfahrzeuge.
Motorfahrzeuge sind auf öffentlichen Parkplätzen, Fahrräder auf den dafür vorgesehenen
Bereichen im Keller und vor der Sporthalle abzustellen. Wegen der hohen Unfallgefahr sollen die
Fahrräder den Kellerabgang hinab geschoben werden. Das Schulgelände umfasst das eingezäunte
Gelände, den Schulparkplatz und den Platz vor dem Haupteingang (einschl. Omnibushaltestelle)
bis zur Straße.
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Schwabach, 01.08.2025
StD Jürgen Paulus
Stellvertretender Schulleiter